Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WAHI GmbH – Sanierung nach Wasser- und Feuchteschäden

WAHI GmbH • Straße des Friedens 5a • 39517 Tangerhütte, OT Birkholz
Handelsregisterauszug: 36503 • Inhaber: Adrian Zimmermann

Stand: Oktober 2025

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der WAHI GmbH (nachfolgend „WAHI“) und ihren Auftraggebern über Leistungen der Wasserschadenaufnahme, Begutachtung, Erstellung von Schadensberichten, Gebäude- und Bautrocknung, Schimmelbeseitigung, Renovierungsarbeiten, Vermietung von Geräten sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten einschließlich sämtlicher Neben- und Zusatzleistungen.

(2) Auftraggeber können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn WAHI ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Soweit vereinbart, findet ergänzend die VOB/B in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieser AGB vor, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften oder zwingende VOB/B-Regelungen nicht entgegenstehen.

§ 2 Vertragsschluss, Bindung der Auftragserteilung

(1) Angebote von WAHI sind – sofern nicht anders angegeben – 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (einschließlich E‑Mail), digitale Bestätigung oder konkludente Beauftragung zustande.

(2) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die im Angebot genannten Leistungen und Preise sowie diese AGB als verbindlich an. Nachträgliche Preisprüfungen oder Rechnungskürzungen durch Dritte (z. B. externe Prüfer, Versicherer, Property-Expert-Dienstleister) sind unzulässig und werden nicht anerkannt; Vertragspartei ist ausschließlich der Auftraggeber.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs (Nachträge) sind vor Ausführung schriftlich oder in Textform zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten bzw. angemessenen Sätzen abgerechnet.

§ 3 Leistungen, Mitwirkung, Zugang, bauseitige Bereitstellungen

(1) WAHI erbringt die Leistungen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen. Mitarbeiter sind hierfür geschult und werden regelmäßig unterwiesen.

(2) Der Auftraggeber stellt bauseits und unentgeltlich bereit: Strom, Wasser, Zugang zu Sanitäranlagen, freien und sicheren Zugang zu allen Arbeitsbereichen, ggf. Entleerung von Behältern, Lager- und Abstellflächen. Er beschafft erforderliche öffentlich‑rechtliche Genehmigungen.

(3) Stillstandzeiten infolge fehlender Mitwirkung, Stromausfällen, Zutrittsverweigerung oder unbefugten Abschaltens von Geräten gehen zu Lasten des Auftraggebers; hierdurch entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

(4) Farbablösungen/Abzeichnungen durch notwendige Abklebungen (staubdichte Abschottungen etc.) stellen keinen Mangel dar, sofern WAHI die branchenüblichen Materialien ordnungsgemäß einsetzt.

§ 4 Subunternehmer, Vermittlungsaufschlag

(1) WAHI ist berechtigt, geeignete Subunternehmer („Subunternehmer/Leistungspartner“) einzusetzen.

§ 5 Preise, Abrechnung, Zahlungsbedingungen

(1) Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abgerechnet wird nach örtlichem Aufmaß, Leistungsnachweisen oder gemäß Pauschale laut Angebot.

(2) Zahlungsziel: 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Skonto bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Rechnungsbeanstandungen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(3) Nicht vereinbarte Kürzungen, Retentionen oder Abzüge werden nicht anerkannt. Set‑off und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu; bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rechte.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) und Mahnpauschalen. WAHI ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten (Zurückbehaltungsrecht).

§ 6 Abnahme, Gefahrübergang, Mängelrechte

(1) Nach Fertigstellung teilt WAHI die Abnahmereife mit. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 6 Werktagen unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert oder die Leistung in Benutzung nimmt.

(2) Bei vereinbarter VOB/B gelten ergänzend deren Abnahmeregeln.

(3) Mängelansprüche richten sich nach Gesetz bzw. VOB/B. WAHI erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung; Nachbesserung hat Vorrang vor Minderung oder Rücktritt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur nach § 9.

§ 7 Gerätevermietung (Bautrockner u. a.)

(1) Für Mietleistungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen: Der Mieter hat die Geräte sorgfältig zu behandeln, nur bestimmungsgemäß zu nutzen und gegen Verlust/Diebstahl zu sichern. Er haftet für Schäden, Verlust und Diebstahl während der Mietdauer, sofern nicht normaler Verschleiß vorliegt.

(2) Verbrauchs- und Betriebskosten (Strom, Filter, Schläuche etc.) trägt der Mieter. Bedienungs‑ und Sicherheitsanweisungen sind einzuhalten.

(3) Mietentgelt ist bis zur Rückgabe zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe fällt für jeden angefangenen Tag das vereinbarte Tagesentgelt an. WAHI kann eine Kaution verlangen. Eigentumsvorbehalt bleibt unberührt.

§ 8 Dokumentation, Berichte, Gutachten, Urheberrechte

(1) Sämtliche von WAHI erstellten Unterlagen (Messprotokolle, Fotos, Pläne, Berichte, Gutachten, Dokumentationen, Empfehlungen) sind urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte werden ausschließlich zum vertraglichen Zweck eingeräumt.

(2) Weitergabe, Vervielfältigung oder Verwendung zu anderen Zwecken – insbesondere als Ausschreibungs- oder Vergleichsunterlage – bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von WAHI.

(3) Originalunterlagen verbleiben bei WAHI; dem Auftraggeber werden Kopien/Abschriften zur Verfügung gestellt.

§ 9 Haftung

(1) WAHI haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet WAHI nur

(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions‑/Nutzungsausfall, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

(3) Gesetzliche Haftung nach ProdHaftG bleibt unberührt. Haftungsausschlüsse gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatz/Außergeschäftsraum

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Auftraggeber grundsätzlich ein 14‑tägiges Widerrufsrecht zu. WAHI belehrt gesondert hierüber.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn WAHI die Leistung auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat und der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt; bei Notfalleinsätzen (z. B. Rohrbruch, akute Trocknungsmaßnahmen) kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen bzw. eingeschränkt sein.

(3) Beginnt WAHI vor Ablauf der Widerrufsfrist auf Wunsch des Verbrauchers mit der Leistung, hat der Verbraucher bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung zu leisten.

§ 11 Datenschutz, Vertraulichkeit

(1) WAHI verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und ggf. Beteiligter (z. B. Mieter, Versicherer) zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

(2) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich. Mess‑ und Schadensdaten werden nur an beteiligte Dritte (Versicherer, Sachverständige) übermittelt, soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich.

§ 12 Eigentumsvorbehalt, Pfand‑ und Zurückbehaltungsrechte

(1) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben gelieferte Waren im Eigentum von WAHI. Bei Verbindung/Verarbeitung gilt § 950 BGB.

(2) An eingebauten Materialien kann WAHI ein Werkunternehmerpfandrecht geltend machen. Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Lieferkettenstörungen, Energieausfälle) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten. Bereits vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.

§ 14 Abtretung, Versicherungsansprüche

(1) Der Auftraggeber darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von WAHI abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) Soweit der Schaden versichert ist, kann WAHI verlangen, dass der Auftraggeber seine Versicherungsansprüche erfüllungshalber in Höhe der Forderung an WAHI abtritt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von WAHI.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.